Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Deutsches Haus/Anno 1898
I. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist unzulässig, es sei denn das Hotel hat eine entsprechende Zustimmung im Vorhinein erteilt, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung findet soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten beim Gebrauch zu Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn das Hotel die Zustimmung zur Überlassung erteilt hat. Voraussetzung für die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung wird im Regelfall sein, dass der Dritte als zusätzlicher Schuldner den Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag beitritt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme (Buchungsbestätigung) des Hotels zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
III. Leistungen und Zahlungen
1. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, haften beide als Gesamtschuldner.
2. Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell spätestens vor Ort am Tag der Abreise fällig. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-oder Eurocard, Mastercard oder Visacard.
IV. Stornierungen
Bei Stornierung der gebuchten Zimmer bis 31 Tage vor der Anreise fallen keine Stornokosten an. Es kann jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 € je Person erhoben werden. Nach dieser Frist ist der Gast verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen (sog. Stornokosten).
Die ersparten Aufwendungen betragen bei reinen Übernachtungen 10 %, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40% des vereinbarten Preises. Die Pauschalen werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
V. Zimmerbereitstellung
1. Das Zimmer steht am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Montags ist eine Anreise nur nach telefonischer Absprache beim Hotel möglich.
2. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10:00 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises Listenpreises), danach 100 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
3. Das Hotel verfügt über Nichtraucherzimmer. Notwendiger Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nichtraucherzimmern wird dem Kunden pauschal mit 120,00 € in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung entstanden ist.
VI. Haftung des Hotels
1. Die Haftung des Hotels ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Der Kunde ist selbst verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben um einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc.) ist diese Haftung begrenzt auf 800,00 €. Dies gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen hat oder entgegen der gesetzlichen Bestimmung des § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten haftet das Hotel nicht.
VII. Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Der Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Beherbergungsvertrags in seiner Gesamtheit nicht berührt.
Sonthofen im August 2018
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist unzulässig, es sei denn das Hotel hat eine entsprechende Zustimmung im Vorhinein erteilt, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung findet soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten beim Gebrauch zu Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn das Hotel die Zustimmung zur Überlassung erteilt hat. Voraussetzung für die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung wird im Regelfall sein, dass der Dritte als zusätzlicher Schuldner den Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag beitritt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme (Buchungsbestätigung) des Hotels zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
III. Leistungen und Zahlungen
1. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, haften beide als Gesamtschuldner.
2. Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell spätestens vor Ort am Tag der Abreise fällig. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-oder Eurocard, Mastercard oder Visacard.
IV. Stornierungen
Bei Stornierung der gebuchten Zimmer bis 31 Tage vor der Anreise fallen keine Stornokosten an. Es kann jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 € je Person erhoben werden. Nach dieser Frist ist der Gast verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen (sog. Stornokosten).
Die ersparten Aufwendungen betragen bei reinen Übernachtungen 10 %, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40% des vereinbarten Preises. Die Pauschalen werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
V. Zimmerbereitstellung
1. Das Zimmer steht am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Montags ist eine Anreise nur nach telefonischer Absprache beim Hotel möglich.
2. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10:00 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises Listenpreises), danach 100 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
3. Das Hotel verfügt über Nichtraucherzimmer. Notwendiger Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nichtraucherzimmern wird dem Kunden pauschal mit 120,00 € in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung entstanden ist.
VI. Haftung des Hotels
1. Die Haftung des Hotels ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Der Kunde ist selbst verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben um einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc.) ist diese Haftung begrenzt auf 800,00 €. Dies gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen hat oder entgegen der gesetzlichen Bestimmung des § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten haftet das Hotel nicht.
VII. Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Der Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Beherbergungsvertrags in seiner Gesamtheit nicht berührt.
Sonthofen im August 2018